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Neuigkeiten aus dem Unternehmen

Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte (DMA)

A light bubble with yellow stars around, symbolizing the European flag

Der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union tritt diese Woche für all jene Unternehmen in Kraft, die aufgrund bestimmter Kriterien als „Gatekeeper“ eingestuft wurden. Heute möchten wir über weitere Einzelheiten zu den Änderungen informieren, die wir im Anschluss an die Anfang des Jahres angekündigten Produkttests vornehmen.

Diese Änderungen sind das Ergebnis intensiver, monatelanger Arbeit von Ingenieur*innen, Forscher*innen, Produktmanager*innen und Produktdesigner*innen aus dem gesamten Unternehmen. Während dieses Prozesses haben wir uns intensiv mit der Europäischen Kommission, den Interessengruppen der Branche und den Verbraucherverbänden ausgetauscht, unter anderem in Dutzenden von Workshops, Veranstaltungen und direkten Gesprächen.

Unser Ziel war es immer, Produkte zu entwickeln, die hilfreich, innovativ und sicher sind. Einige der neuen Regeln beinhalten schwierige Kompromisse, die sich auf die Menschen und Unternehmen auswirken werden, die unsere Produkte nutzen. So können beispielsweise Änderungen an unseren Suchergebnissen dazu führen, dass mehr Traffic an große Vermittler und Aggregatoren und weniger Traffic an Direktanbieter wie Hotels, Fluggesellschaften, Händler und Restaurants weitergeleitet wird. Für Verbraucher*innen werden einige der Funktionen, die wir entwickelt haben, um ihnen zu helfen, Dinge schnell und sicher online zu erledigen – wie zum Beispiel die Bereitstellung von Empfehlungen für verschiedene Produkte – nicht mehr auf dieselbe Weise funktionieren. Bei der Umsetzung unserer Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften des DMA haben wir versucht, verschiedene wichtige Aspekte gegeneinander abzuwägen und uns mit den relevanten Interessengruppen über diese Kompromisse auszutauschen.

Weitere Informationen zu den Veränderungen:

Änderungen für Nutzer*innen und Unternehmen

  • Änderungen an den Suchergebnissen: Wir haben inzwischen mehr als 20 Produktänderungen vorgenommen, darunter die Einführung spezieller Einheiten und Chips, die den Nutzer*innen helfen, Vergleichsseiten zu Flügen, Hotels und Shopping zu finden. Wir haben einige Funktionen von der Suchergebnisseite entfernt, die Verbraucher*innen bei der Suche nach Unternehmen helfen, wie beispielsweise das Feature Google Flüge.
  • Auswahl an Bildschirmen: Wer ein Android-Smartphone verwendet, kann ganz einfach die Suchmaschine oder den Browser wechseln. Im Rahmen des DMA werden wir zusätzliche Auswahlfenster anzeigen, die auf der Grundlage von Nutzerforschung und -tests sowie dem Feedback der Branche entwickelt wurden. Sie werden bei der Geräteeinrichtung auf Android-Smartphones angezeigt, und bald auch in Chrome für Desktop- und iOS-Geräte.
  • Zusätzliche Einwilligungen für die Verknüpfung von Google-Diensten: Derzeit teilen wir für bestimmte Zwecke Daten über einige Google-Produkte und -Dienste hinweg, unter anderem um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, je nach den Einstellungen der Nutzer*innen. Heute können Nutzer*innen im EWR die Einstellungen in ihrem Google-Konto besuchen und auswählen, ob sie weiterhin Daten über Google-Dienste hinweg austauschen möchten, indem sie diese miteinander verknüpfen. Die Nutzer*innen können auch neue Einwilligungsbanner sehen, in denen sie gefragt werden, ob sie ihre Google-Dienste verknüpfen möchten. Darüber hinaus nehmen wir mehrere Aktualisierungen an unseren Werbeprodukten und -tools vor, um Werbetreibenden dabei zu helfen, die Einwilligung für die von ihnen erfassten Daten zu übermitteln, und zwar in Übereinstimmung mit unserer seit langem bestehenden EU-Richtlinie zur Einwilligung der Endnutzer*innen.

Tools für Entwickler*innen

  • Anwendungen von Drittanbietern und App-Stores: Der DMA verlangt von Gatekeeper-Betriebssystemen, dass sie den Nutzer*innen die Verwendung von Drittanbieter-Apps und App-Stores ermöglichen. Mit Android tun wir dies bereits. Android-Nutzer*innen konnten schon immer Apps und App-Stores von Drittanbietern auf ihre Geräte herunterladen, und Apps und App-Stores von Drittanbietern können durch Vereinbarungen mit Android-Herstellern auf Android-Geräten vorinstalliert werden. Apps können auch von Nutzer*innen über das Internet auf ein Android-Gerät geladen werden. Letztes Jahr haben wir in Android 14 Funktionen implementiert, mit denen App-Stores von Drittanbietern noch besser funktionieren und die Aktualisierung von Apps durch App-Stores von Drittanbietern vereinfacht wird.
  • Alternative Abrechnung: Der DMA verlangt von Gatekeeper-App-Stores, dass sie Entwickler*innen die Verwendung alternativer Abrechnungssysteme für den Abschluss von In-App-Käufen ermöglichen. Wir haben bereits zwei Programme gestartet, die es App-Entwickler*innen ermöglichen, mit ihren EWR-Nutzer*innen über das eigene Abrechnungssystem der Entwicklerin oder des Entwicklers und nicht über das Abrechnungssystem von Google Play abzurechnen:
    • Die Abrechnung nach Wahl der Nutzerin oder des Nutzers (UCB) hat es App-Entwickler*innen ermöglicht, ihr eigenes Abrechnungssystem neben dem von Google Play anzubieten. Dies ist die fairste Art, eine alternative Abrechnung anzubieten, da die Nutzerin oder der Nutzer die volle Kontrolle über die von ihm bevorzugte Transaktionsmethode hat, und wir werden das Programm diese Woche auf Spieleentwickler*innen ausweiten.
    • Im Jahr 2022 haben wir im Rahmen unseres EWR-Programms eine zusätzliche alternative Abrechnungsoption für App-Entwickler*innen eingeführt und diese Woche erweitern wir das Programm auf Spieleentwickler*innen. Berechtigte Entwickler*innen können ihren Nutzer*innen nur ihr eigenes Abrechnungssystem anbieten, ohne die Möglichkeit, die Abrechnung von Google Play zu nutzen.
  • Programm für externe Angebote: Während Google Play es Entwickler*innen bereits erlaubt, mit Kund*innen außerhalb ihrer App frei über Angebote oder günstigere Optionen zu kommunizieren, die in einem konkurrierenden App-Store oder auf der Website der Entwicklerin oder des Entwicklers verfügbar sind, fügen wir in Übereinstimmung mit dem DMA zusätzliche Optionen hinzu. Ab 6. März starten wir ein Programm, das es Entwickler*innen von über Google Play vertriebenen Apps erlaubt, Nutzer*innen im EWR außerhalb der App direkt anzusprechen, auch um Angebote zu bewerben.

Transparenz und gemeinsame Nutzung von Daten

  • Daten und Analysen: Wenn Unternehmen unsere Produkte nutzen, um Kund*innen zu erreichen, geben wir ihnen detaillierte Informationen darüber, wie ihre Websites, Apps, Videos und Anzeigen funktionieren. Wir stellen diese Informationen seit langem über Play und Search Console, Merchant Center, Google Analytics, Google Ads und verschiedene andere Dashboards und APIs zur Verfügung. Außerdem stellen wir Werbetreibenden detaillierte Daten zur Verfügung, damit sie wissen, was ihre Kampagnen kosten, und geben Publishern Daten an die Hand, mit denen sie die Beträge verfolgen können, die sie für die Schaltung von Anzeigen erhalten. Wie immer gibt es auf den Werbeplattformen von Google keine versteckten Gebühren. Während wir bereits umfangreiche Preisinformationen zur Verfügung stellen, können Werbetreibende und Publisher im EWR im Rahmen des DMA einige zusätzliche Daten erhalten, die in einer Weise weitergegeben werden, die die Privatsphäre der Nutzer*innen und die kommerziell sensiblen Informationen der Kund*innen schützt.
  • Datenübertragbarkeit: Seit mehr als einem Jahrzehnt bieten wir Nutzer*innen die Möglichkeit, eine Kopie ihrer Daten aus mehr als 80 Google-Produkten herunterzuladen oder zu übertragen. Wir investieren weiterhin in Google Takeout, die Datenübertragungsinitiative und die Datenübertragbarkeit im Allgemeinen. Um den neuen Anforderungen an die Übertragung Ihrer Daten auf eine App oder einen Dienst eines Drittanbieters gerecht zu werden, startet diese Woche, im Anschluss an unsere Beta-Version, unsere API zur Datenübertragung für Entwickler*innen im EWR.

Kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und der Industrie

Wir sind die Einhaltung der Richtlinien mit Transparenz und sinnvollen Produktänderungen angegangen, auch wenn wir Bedenken haben, dass einige Vorschriften die Wahlmöglichkeiten der Menschen und Unternehmen in Europa einschränken werden. Wir sind der Ansicht, dass eine einheitliche Auslegung und Durchsetzung dieser neuen Vorschriften durch alle benannten Unternehmen entscheidend sein wird, um künftig gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen und Verbraucher*innen zu gewährleisten.

Auch über den Stichtag im März hinaus werden wir mit der Europäischen Kommission und der Industrie eng zusammenarbeiten. So können wir sicherzustellen, weiterhin Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die für die Menschen und Unternehmen in Europa hilfreich, sicher und konform sind.