Update zur Einhaltung des österreichischen Urheberrechtsgesetzes

illustration of a desk with a newspaper, tablet, mobile phone and cup of coffee

Google macht Verlagen über neues Web-Tool Angebote nach dem Leistungsschutzrecht

23. November 2022

Seit Anfang 2022 haben wir mit österreichischen Verlagen, deren Publikationen unter das neue EU-Urheberrechtsgesetz fallen, Vereinbarungen für die Verwendung von Inhalten, die über ‘sehr kurze Auszüge’ hinausgehen, abgeschlossen. Mittlerweile gibt es solche Vereinbarungen mit über 100 lokalen und nationalen Publikationen. Insgesamt haben wir jetzt Lizenzvereinbarungen mit mehr als 1.000 Publikationen in elf europäischen Ländern und es laufen noch zahlreiche weitere Gespräche.

Diese Vereinbarungen erlauben es uns, in unseren Suchergebnissen erweiterte Vorschauen (Extended News Previews) für die betreffenden Domains anzuzeigen. Für Publikationen, mit denen wir bisher keine Vereinbarung haben, ist dies nicht möglich (siehe Blogpost vom 31. März 2022).

Um es diesen Verlagen zu erleichtern, ihre Angebote einzusehen und darauf zu reagieren, bieten wir ab heute ein neues Web-Tool zum Vertragsmanagement an. Das Tool wird als Teil der “Google Search Console für Website-Betreiber” eingeführt.

Alle dort einsehbaren Lizenz-Angebote basieren auf einheitlichen Kriterien, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und urheberrechtliche Prinzipien berücksichtigen. Dazu gehört, wie häufig eine Presseveröffentlichung angezeigt wird und wie viele Werbeeinnahmen auf Ergebnisseiten erzielt werden, die auch Vorschauen auf Presseveröffentlichungen enthalten.

Im Web-Tool werden zudem weitere Informationen zur Verfügung gestellt, etwa über den Umfang des Angebots und den Registrierungsprozess. Es besteht auch die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen und Feedback zum Angebot zu geben.

Bestehende Vereinbarungen, die wir mit Hersteller:innen von Presseveröffentlichungen bereits abgeschlossen haben, bleiben von der Einführung des neuen Web-Tools unberührt. Verlage, die mit uns bereits eine Zwischenlizenz abgeschlossen haben, können diese aber über die Search Console erneuern.

Christine Antlanger-Winter, Country Director, Google Austria


31. März 2022

Im Februar haben wir ein Update darüber veröffentlicht, wie wir dem neuen österreichischen Urheberrechtsgesetz entsprechen werden. Dieses Gesetz trat zu Jahresbeginn in Kraft. Nach einer dreimonatigen Übergangsfrist steht ab dem 1. April 2022 die Verwendung von Inhalten, die über sehr kurze Auszüge hinausgehen, ohne ausreichende Genehmigung der Verlage unter strafrechtlichen Sanktionen.

In den vergangenen Wochen haben wir Angebote an die nach dem Gesetz berechtigten Presseverlage verschickt und bereits mehr als 100 Vereinbarungen mit regionalen, nationalen und internationalen Herstellern von Presseveröffentlichungen abgeschlossen. Parallel dazu haben wir unseren Ansatz mit Verlagsvertreter:innen und anderen Stakeholdern diskutiert, um deren Feedback einzuholen.

Die vom Gesetzgeber bestimmte Übergangsfrist ist kurz, so dass es nicht mehr rechtzeitig möglich sein wird, mit allen Verlagen entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Um unsere Mitarbeitenden nicht dem Risiko strafrechtlicher Sanktionen auszusetzen, sehen wir uns gezwungen, die erweiterte Vorschau der jeweiligen Nachrichteninhalte in der Google-Suche und in verwandten Produkten einzuschränken, wenn wir bis zum 31. März keine Einigung mit den betreffenden Verlagen erzielt haben (siehe unseren Blogpost vom 28. Februar 2022). Das bedeutet jedoch nicht, dass wir die betreffenden Nachrichteninhalte vollständig aus der Suche entfernen: Links und Schlagzeilen werden weiterhin angezeigt. Weitere Details dazu finden Sie weiter unten.

Wir verhandeln weiterhin aktiv mit den Presseverlagen und tun alles, um so viele Vereinbarungen wie möglich zum Abschluss zu bringen. Dazu gehört auch, dass wir flexible Lösungen, wie z. B. Zwischenlizenzen anbieten. Verlage, die meinen, vom Leistungsschutzrecht für Presseverlage erfasst zu sein, bisher unser Angebot aber nicht erhalten haben, können sich jederzeit über enp-at[at]google.com an uns wenden. Selbstverständlich werden wir auch nach dem 1. April die Verhandlungen mit Verlagen fortsetzen und erweiterte Nachrichtenvorschauen wieder anzeigen, sobald wir eine Einigung erzielt haben.

Neben der Einhaltung des Urheberrechts unterstützt Google seit vielen Jahren den Journalismus durch Produkte, Werbetechnologie und Förderungen sowie mit dem Lizenzprogramm “Google News Showcase”. Wir freuen uns darauf, diese Projekte mit österreichischen Verlagen auch in den kommenden Jahren fortzusetzen.

Christine Antlanger-Winter, Country Director, Google Austria


28. Februar 2022

Seit vielen Jahren hilft Google den Menschen bei der Suche nach Informationen, indem wir Links zu Nachrichten und anderen Websites anbieten und die Verlage durch Produkte, Werbetechnologie und Finanzierung unterstützen. Vergangenes Jahr haben wir auch in Österreich ein Lizenzprogramm namens Google News Showcase mit 13 Publikationen gestartet.

Neben diesen Aktivitäten nehmen wir nun einige Änderungen vor, um der Novellierung des österreichischen Urheberrechts zu entsprechen, die Anfang dieses Jahres in Kraft trat.

Die Novellierung erlaubt Suchmaschinen wie Google die freie Verlinkung und Verwendung von „sehr kurzen Auszügen” von Presseveröffentlichungen. Darüber hinaus schafft sie neue Rechte für Hersteller von Presseveröffentlichungen, wenn längere Vorschauen ihrer Inhalte online angezeigt werden – jedoch ohne zu definieren, was genau ein kurzer Auszug oder eine längere Vorschau ist.

Trotz dieser Rechtsunsicherheit haben wir im Dezember angekündigt, dass wir österreichische Verlage für Inhalte, die nach dem novellierten Gesetz geschützt sein könnten, bezahlen werden, so wie wir es in anderen Ländern bereits tun. In den vergangenen Wochen haben wir mit einigen Verlagen in Österreich Verhandlungen aufgenommen. Derzeit unterbreiten wir mehr als 400 österreichischen Verlagen Angebote.

Und so funktioniert’s

Alle Angebote basieren auf einheitlichen Kriterien, die im Einklang stehen mit anwendbarem Recht. Dazu zählt:

1. Wie oft eine Nachrichten-Website in unseren Produkten wie Google Search, News und Discover auftaucht.

2. Die Anzeigeneinnahmen von Drittwerbenden, die im Zusammenhang mit erweiterten Nachrichtenvorschauen zu Nachrichteninhalten erzielt werden.

Das bedeutet, dass Verlage, deren Inhalte häufiger erscheinen, höhere Zahlungen erhalten, mit Angeboten im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich. Da es jedoch erhebliche Unterschiede bei den Besucherzahlen und den Werbeeinnahmen gibt, variiert auch die Bandbreite der Zahlungsangebote erheblich. So wird beispielsweise das Angebot für Presseverlage, deren Inhalte seltener erscheinen, deutlich geringer ausfallen. Ergibt die Berechnung ein Angebot, das unter den geschätzten Kosten des Verlages für die Zahlungsabwicklung der kalkulierten Vergütung liegt, werden diese entscheiden können, ob sie möchten, dass wir Vorschauen ihrer Inhalte weiterhin so anzeigen, wie sie es heute zulassen, oder ob sie eine Vereinbarung auf Grundlage unseres Angebots wünschen und abschließen möchten. Diese Angebote haben keinen Einfluss auf die Art und Weise, wie Google die Ergebnisse rankt.

Wir stehen Diskussionen über diese Angebote offen gegenüber, solange sie auf den oben genannten Kriterien basieren. Nahezu alle Werbeanzeigen, die den Nutzer:innen von Google angezeigt werden, stammen von Suchanfragen mit kommerziellem Hintergrund, wie „Schuhe”, „T-Shirts” oder „Installateur” und werden nicht aus Suchanfragen zu Nachrichten generiert. Im vergangenen Jahr machten nachrichtenbezogene Suchanfragen weniger als 2 Prozent der gesamten Suchanfragen bei Google Search weltweit aus, und im Jahr 2020 erwirtschaftete Google weniger als 5 Millionen Dollar (4,5 Millionen Euro) an Umsatz aus Klicks auf Anzeigen bei möglichen nachrichtenbezogenen Suchanfragen in Österreich.

Wie geht es weiter?

Zusätzlich zu den Angeboten, die wir unterbreiten, klären wir Presseverlage darüber auf, was passiert, wenn wir keine Einigung erzielen können.

Die Verlage haben die volle Kontrolle darüber, ob ihre Inhalte in der Suche erscheinen oder nicht und können genau entscheiden, wie viel von diesen Inhalten und in welchem Ausmaß als Vorschau angezeigt wird. Das novellierte österreichische Urheberrecht sieht jedoch ab dem 1. April 2022 straf- und zivilrechtliche Sanktionen für die Verwendung von Inhalten ohne ausreichende Genehmigung der Verlage vor, die über „kurze Auszüge” hinausgehen. Um unsere Mitarbeiter:innen vor dem Risiko dieser strafrechtlichen Sanktionen bestmöglich zu schützen, sehen wir uns deshalb gezwungen, die Anzeige von erweiterten Nachrichtenvorschauen der Inhalte von Presseverlagen in der Google-Suche und verwandten Produkten einschränken zu müssen, sofern wir keine Einigung erzielt haben.

Das bedeutet nicht, dass wir Nachrichteninhalte vollständig aus der Suche entfernen. Links und Schlagzeilen werden weiterhin angezeigt. Selbstverständlich sind wir auch nach dem 1. April 2022 jederzeit bereit, die Gespräche mit den Verlagen wieder aufzunehmen und erweiterte Nachrichtenvorschauen (Extended News Previews) wieder sichtbar zu machen, sobald wir zu einer Einigung gekommen sind.

Screenshot: https://www.tagesnachrichtenaktuell.at  Die Nachfrage nach grüner Energie wächst  Vor 1 Stunde — Unternehmen fordern bessere Angebote von Anbietern grüner Energie da Unternehmen in eine grünere Zukunft blicken

Beispiel für ein nachrichtenbezogenes Suchergebnis in Österreich, so wie es heute angezeigt werden könnte.

Screenshot: https://www.tagesnachrichtenaktuell.at  Die Nachfrage nach grüner Energie wächst  Vor 1 Stunde

Beispiel für ein nachrichtenbezogenes Suchergebnis in Österreich, wie es ab dem 1. April 2022 angezeigt werden könnte, wenn mit diesem Verlag bis zum 31. März keine Vereinbarung erzielt werden sollte.

Wir freuen uns darauf, diese Angebote in den kommenden Wochen zu besprechen. Herstellende von Presseveröffentlichungen werden eine E-Mail über ihre Angebote erhalten.

Christine Antlanger-Winter, Country Director, Google Austria

FAQs

Was sind erweiterte Nachrichtenvorschauen (Extended News Previews)?

Erweiterte Nachrichtenvorschauen (Extended News Previews - ENP) sind eine Initiative von Google, die auf die Anforderungen von Artikel 15 der europäischen Urheberrechtsrichtlinie von 2019 eingeht. Nach dieser Novellierung ist für einige Arten der Anzeige von Presseveröffentlichungen durch Online-Plattformen eine Genehmigung der Herstellenden der Inhalte erforderlich. Die Verwendung von Links und sehr kurzen Auszügen aus Presseveröffentlichungen ist nicht genehmigungspflichtig. Erweiterte Nachrichtenvorschauen (ENP) beziehen sich auf diejenigen Inhalte von Presseverlagen, die über diese Hyperlinks und kurzen Auszüge hinausgehen.

An wen richtet sich die Initiative “Erweiterte Nachrichtenvorschauen” (ENP)?

ENP steht den Herstellenden von Presseveröffentlichungen im Sinne von Artikel 15 der europäischen Urheberrechtsrichtlinie von 2019 in den Ländern offen, die entsprechende nationale Gesetze verabschiedet haben. Das novellierte Urheberrecht definiert Presseveröffentlichungen u.a. als "periodische oder regelmäßig aktualisierte" literarische Werke, die "vorwiegend journalistischer Art" sind.

Wie kann ich kontrollieren, wie meine Inhalte bei Google angezeigt werden?

Derzeit zeigen wir Ihre Snippets und Thumbnails auf Basis Ihrer Markup-Einstellungen an, mit welchen Sie das Ausmaß der Anzeige genau kontrollieren können. Wenn ein Verlag unser Angebot annimmt oder sein Einverständnis zur Anzeige von Inhalten vor dem 31. März 2022 bestätigt, werden wir weiterhin Snippets und Thumbnails von Nachrichtenpublikationen entsprechend den Markup-Einstellungen anzeigen, so wie wir es derzeit tun.